Verleih

Um unsere ganze Palette an Veranstaltungen durchführen zu können, besitzen wir eine ganze Menge an Zeltmaterial, Technik und Medien, Spielmaterial und Bastelzubehör.

Gerne verleihen wir diese Dinge auch an Gemeinden, kirchliche Gruppen und Vereine, um auch dort Kinder- und Jugendarbeit zu untersützen.

Die Verleihbedingungen für unser Zeltmaterial und unseren Fuhrpark finden sie hier, ebenso die Preise bezüglich weiterem Material:

weiteres Material

Das EJW Bad Urach-Münsingen besitzt allerhand Schätze und Material, die wir gerne für die Kinder- und Jugendarbeit verleihen.
Schaut dazu doch einfach mal in einer unserer Geschäftsstellen vorbei, stöbert in unseren Lagerräumen und schaut, was ihr davon nutzen könnt.
Hier ein kleiner Einblick in unsere Materialbestände:

Sport und Spiel

  • Hockeyschläger
  • Bumball
  • Tschoukballtor
  • Bungeerunning
  • Weykick
  • ...

Küchenmaterial

  • Wasserfässer
  • Geschirr
  • Hockerkocher
  • Stehtische
  • Kühlboxen

Basteln und Kreatives

  • Buttonmaschine
  • Papiermaterial
  • Stoffe
  • Dekomaterial
  • Werkzeug

Bibliothek

  • diverse Liederbücher
  • Andachtshilfen
  • Arbeitshilfen
  • Zeitschriften

Technik und Medien

  • GPS-Geräte
  • Leinwand
  • Beamer

 

Kulissen

Wir verleihen außerdem auch unsere Kulissen für Kinderbibelwochen, Aufführungen etc.

 

Diverse Anträge

Für unsere Mitarbeitenden bei unseren Freizeiten und Angeboten gibt es diverse Möglichkeiten, für ihr Ehrenamt entschädigt oder untersützt zu werden. Die Informationen und die dafür benötigten Formulare und Anträge findet ihr hier:

Sonderurlaub

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 20. November 2007, des Landes Baden-Württemberg, ermöglicht die Gewährung von bis zu 10 Tagen Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Alle Informationen und den Antrag dazu findet ihr hier:

Bildungszeit

Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2015 haben Beschäftigte in Baden Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Das Schöne daran ist, dass die bezahlte Bildungsfreistellung auch für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten gilt. Dafür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt sein. Alle Informationen dazu und den Antrag für die Bildungszeit findet ihr auch hier:

Fahrtkostenerstattung

Alle Ehrenamtlichen, die für uns tätig sind, können sich die Fahrtkosten, die im Rahmen ihres Ehrenamts bei uns entstanden sind, erstatten lassen oder sich eine Spendenbescheinigung in dieser Höhe ausstellen lassen.

Füllt dazu einfach das folgende Formular aus und lasst uns den Antrag zukommen.

Zuschuss für Fortbildungen Ehrenamtlicher

Wenn ihr gerne eine Fortbildung machen wollt, die euch auch für euer Ehrenamt qualifiziert, könnt ihr dafür von uns einen Zuschuss bekommen. Schaut euch einfach das Formular an oder sprecht uns darauf an.